Wenn sich bestimmte emissionsintensive Aktivitäten nicht vermeiden lassen, bietet die freiwillige Kompensation von Treibhausgasen die Möglichkeit, entstandene Emissionen auszugleichen. Hierzu finanziert derjenige, dessen Aktivitäten Treibhausgasausstoß verursachen, bestimmte Aktivitäten, die dazu führen, dass an anderer Stelle Treibhausgasausstoß reduziert wird. Dies kann z.B. die Mit-Finanzierung des Aufbaus einer Windkraftanlage in einem Entwicklungsland sein. Oder der Verursacher kann CO2-Senken schaffen – beispielsweise durch die Aufforstung eines Waldes – denn heranwachsende Bäume absorbieren CO2 und binden es dann meist über Jahrzehnte.
Im internationalen Sprachgebrauch wird freiwillige Kompensation auch als „voluntary (carbon) offsetting“ bezeichnet. Man spricht von freiwilliger Kompensation, wenn die Kompensation nicht getätigt wird, um ein bestimmtes, verbindliches Emissionsziel zu erreichen, wie es z.B. einigen Ländern im Kyoto-Protokoll vorgegeben ist.
Für den Effekt von Treibhausgasen auf das Klima ist es zum Großteil unerheblich, wo die Emissionen stattfinden. Deshalb ist es möglich, den Treibhausgasausstoß eines Fluges von Wien nach London über die Finanzierung eines Projekts in Südamerika zu kompensieren. Als Vorgang, der kompensiert werden soll, kommt beinahe jede denkbare Aktivität in Betracht, bei der Treibhausgase freigesetzt werden: Es gibt Angebote zur Kompensation von Pkw-, Bahn- oder Flugreisen genauso wie Angebote zur Kompensation des Gas-, Strom- oder Heizenergieverbrauchs im Haushalt. Neben Dienstleistungen zur Kompensation kann der Verbraucher auch „klimaneutrale“ Waren, Veranstaltungen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Hier verspricht der Anbieter, die mit Erzeugung, Vertrieb oder Nutzung der Ware einhergehenden Treibhausgasemissionen auszugleichen. So gibt es z.B. Druckereien, die Dokumente für ihre Kunden auf Wunsch „klimaneutral“ drucken lassen. Viele Möglichkeiten zur Kompensation werden über das Internet vertrieben.
Während die Emissionsreduktionen aus dem CDM und dem JI für das Erreichen verpflichtender Klimaschutzziele wie beispielsweise im Europäischen Emissionshandel (EU ETS) genutzt werden können, also im sogenannten Verpflichtungsmarkt gehandelt werden, sind Zertifikate aus Klimaschutzprojekten, die diesen internationalen Anerkennungsprozess nicht durchlaufen haben, von diesem Markt ausgeschlossen.
Sie gelten nicht als „zertifizierte“ sondern lediglich als „verfizierte“ Emissionsreduktionen (Verified Emission Reductions, VERs) und werden auf dem freiwilligen Markt gehandelt. Diese Projekte sind von einem unabhängigen Dritten überprüft („verifiziert“). Um eine dem CDM und der JI vergleichbare Projektqualität zu gewährleisten, haben sich in den letzten Jahren verschiedene anbieterübergreifende Qualitätsstandards etabliert, die sich weitgehend an den Anforderungen des Kyoto-Protokolls für Klimaschutzprojekte im CDM oder in der JI orientieren. VERs können nur zur freiwilligen Kompensation verwendet werden. Umgekehrt ist es aber möglich, die höherwertigen CERs auch zur freiwilligen Kompensation zu verwenden.