In Europa wurde das EU – Emissionshandelssystem (EU ETS) mit 1. Januar 2005 ins Leben gerufen, um auf volkswirtschaftlich kostengünstige Art und Weise die Treibhausgasemissionen zu senken.
Das EU ETS ist dabei eines der wesentlichen marktwirtschaftlichen Instrumente der EU, um die im Kyoto Protokoll übernommene Verpflichtung (-8% im Vergleich zu 1990 im Zeitraum 2008-2012) zu erreichen und deckt rund 46% der CO2 Emissionen der EU ab.
Das Handelssystem umfasst rund 12.000 Anlagen im Energiesektor und in emissionsintensiven Branchen und legt Emissionsgrenzen für diese Anlagen fest. Über das sogenannte „Cap and Trade“ Verfahren wird in einem ersten Schritt das „Cap“ bzw. die Obergrenze verbindlich festgelegt. In einem zweiten Schritt werden gemäß der Obergrenze, Zertifikate (European Union Allowances, EUAs) an die teilnehmenden Anlagen ausgegeben, welche wiederum zur Deckung der jährlich anfallenden Emissionen verwendet werden müssen.
Zum „Trade“ kommt es nun bei der Überprüfung der jährlich verifizierten Emissionen der Anlagen. Sofern dabei genügend Zertifikate zur Deckung der Emissionen vorhanden sind, können die überschüssigen Zertifikate beispielsweise an andere Teilnehmer oder über eine entsprechende CO2 Börse (z.B. BlueNext) verkauft werden. Wenn es jedoch zu einer Unterdeckung kommt, müssen Zertifikate entsprechend erworben werden.
Nach dem Abschluss der Testphase (2005 -2007), läuft im Moment noch Phase II (2008 – 2012) des EU ETS. Über die sogenannten „Nationalen Allokationspläne“ (NAP) der einzelnen EU Mitgliedsstaaten wurde dabei – nach Genehmigung durch die EU – festgelegt, welche Menge an EUAs den teilnehmenden Unternehmen und deren Anlagen zugeteilt werden.
Ab Phase III (2013 – 2020) gibt es keine NAPs mehr, da die Zertifikate zentral von der EU – Kommission vergeben werden. Die EU hat dabei eine Gesamtobergrenze in Höhe von ca. 1,97 Mrd. t CO2/Jahr festgelegt.
Beginnend mit 2013 sinkt diese Grenze dann jährlich um 1,74%. Zusätzlich werden in Zukunft die Zertifikate verstärkt versteigert (bis zu 70% im Jahre 2020), nachdem die Emissionsberechtigungen in der Testphase und Phase II größtenteils gratis an die teilnehmenden Unternehmen vergeben wurden.
Zusätzlich beschloss die EU im Jahr 2004 die sogenannte „Linking Directive“ – Verknüpfung des EU ETS mit den im Kyoto Protokoll festgelegten flexiblen Mechanismen CDM und JI -, wodurch es auch den Unternehmen ermöglicht wurde, Zertifikate über Drittländer aus Projekten zu erwerben, um diese für die eigene Abgabeverpflichtung zu nutzen. Jedes Unternehmen verfügt dabei über ein entsprechendes Limit (variiert je nach EU Mitgliedsstaat), in welchem Ausmaß diese Zertifikate (CERs von CDM Projekten und ERUs von JI Projekten) aus Drittländern im Zeitraum 2008 – 2020 genutzt werden können.
Seit dem 1.1.2012 wurde auch der Luftverkehr in das EU ETS mit einbezogen, wodurch alle Fluglinien (auch außereuropäische) als teilnehmende Anlage betrachtet werden können, sofern Fluglinien in der EU starten bzw. landen und ein entsprechendes Emissionslimit überschreiten.